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Windenergie

Informationsveranstaltung zum Bürgerentscheid Windkraft in Waldems: Präsentation hier herunterladen

Genehmigung von Windenergieanlagen: Präsentation hier herunterladen

Die Gemeindeverwaltung hat verschiedene Fragen zum Thema “Bürgerentscheid” erreicht, hier die Antworten auf die wichtigsten Fragen:

FAQs

Infobroschüre zum Bürgerentscheid “Windkraft in Waldems”

Standort-Karten
(Visualisierungen und Waldbegehung am Samstag, den 1. November 2025)

„Durch Bürgerentscheide entscheiden Bürgerinnen und Bürger direkt und verbindlich über geplante Projekte ihrer Gemeinde.“

– nach: Deutsches Institut für Urbanistik

Was ist ein Bürgerentscheid?

Ein Bürgerentscheid bietet den Bürgerinnen und Bürgern auf kommunaler Ebene die Möglichkeit zur direkten politischen Mitbestimmung.

Es wird eine konkrete Fragestellung zur Abstimmung mit JA oder NEIN gestellt, deren Ausgang eine bereits beschlossene Maßnahme verhindern, verändern oder eine neue Maßnahme durchsetzen kann.Der Bürgerentscheid hat die gleiche Wirkung wie ein Beschluss der Gemeinde, darf aber – anders als dieser – frühestens nach drei Jahren geändert werden. Somit ist er sogar ein mächtigeres Instrument. Abstimmen darf, wer zu den Kommunalwahlen wahlberechtigt ist.

Worum geht es im Bürgerentscheid am 23.November 2025?

„Sind Sie dafür, dass auf den gemeindeeigenen Flächen im Steinfischbacher Wald nördlich der Landesstraße 3031 „Tenne – Bad Camberg“ im Bereich der Gemeindegrenze zu Bad Camberg bzw. Weilrod die Errichtung von bis zu 4 Windenergieanlagen ermöglicht werden soll?“

Über diese Sachfrage sollen die Waldemser Bürgerinnen und Bürger bei einem Bürgerentscheid am 23.11.2025 abstimmen.

Im August 2025 hat die Gemeindevertretung einstimmig die Durchführung des Bürgerentscheides als sogenanntes Vertreterbegehren beschlossen. Damit hat die Gemeindevertretung die Entscheidung, ob in Waldems zur Ausweisung eines Windkraftvorranggebietes kommen soll, in die Hand der Bevölkerung gelegt. Die Gemeindevertretung verzichtet damit auf die Möglichkeit, diese Frage in eigener Zuständigkeit zu entscheiden.

Auf dem Gebiet der Gemeinde Waldems gibt es aufgrund verschiedener rechtlicher Festsetzungen (z.B. Abstände zu Dörfern, Verkehrswegen, Schutz der Erdbebenwarte auf dem kleinen Feldberg) generell nur sehr wenige überhaupt denkbare Flächen für die Errichtung von Windkraftanlagen. Unter dem Gesichtspunkt der Windhöffigkeit und der Nähe zu bereits bestehenden Anlagen kommt faktisch nur die in der Frage des Bürgerentscheides beschriebene Fläche als mögliches Gebiet in Frage.

In Hessen können Windkraftanlagen in der Regel nur innerhalb von Vorranggebieten errichtet werden. Ein solches Vorranggebiet kann im Rahmen der Regionalplanung oder über den gemeindlichen Flächennutzungsplan geschaffen werden. Nach Gesprächen beim RP Darmstadt hat sich Waldems für den Weg über eine Änderung des Flächennutzungsplanes entschieden.

Wie viele Windkraftanlagen in einem möglichen Vorranggebiet entstehen könnten, steht aktuell nicht fest. Die Gemeindevertretung schlägt eine Höchstzahl von 4 Windkraftanlagen vor. Der weit überwiegende Teil der denkbaren Fläche ist im Besitz der Gemeinde, insofern kann die Gemeinde die weitere Entwicklung sehr genau bestimmen.

Im Bürgerentscheid beschriebene Flächen (zur Verdeutlichung) (link zur Karte auf der HP)

Wie läuft der Bürgerentscheid ab?

Wird ein Bürgerentscheid durchgeführt, muss den Bürgern die von den Gemeindeorganen vertretene Auffassung dargelegt werden.

Die Abstimmung der Sachfrage erfolgt nach den Regeln einer normalen Kommunalwahl durch die Wahlberechtigten in Abstimmungslokalen oder per Briefwahl Sie erhalten rechtzeitig vor dem Abstimmungstermin am 23.11.2025 wie üblich eine Wahlbenachrichtigung per Post. Damit haben Sie die Möglichkeit wie gewohnt Briefwahl zu beantragen, oder am 23.11.2025 von 8.00h – 18.00h ins Wahllokal in Ihrem Wohnort zu gehen.

Nach Abschluss der Wahl werden die Stimmen durch die Wahlhelfer gezählt und das Ergebnis wie üblich bekannt gegeben.

Wann ist der Bürgerentscheid gültig, wann ungültig?
– die Bedeutung des Quorums –

Das Ergebnis des Bürgerentscheids ist nur dann gültig und für die Gemeinde verbindlich, wenn das sogenannte Quorum, das heißt eine Mindestanzahl an Stimmen erreicht wird.

Es gilt also zweierlei:

  • Gewonnen hat die Meinung (JA oder NEIN), auf die die einfache Mehrheit der abgegebenen Stimmen entfällt (eine Stimme mehr reicht aus, bei Stimmengleichheit gilt die Frage als mit NEIN beantwortet),
  • und gleichzeitig müssen für die Mehrheitsmeinung mindestens 25 Prozent aller Wahlberechtigten gestimmt haben. Nur dann ist das Quorum erfüllt.

Wie hoch ist das Quorum in Waldems?

In kleinen hessischen Gemeinden müssen mindestens 25 Prozent der Wahlberechtigten der siegreichen Mehrheit angehören. Nur dann ist der Bürgerentscheid insgesamt gültig. In Waldems gibt es momentan (31.08.2025) 4.442 Wahlberechtigte. Das Quorum wäre also erreicht, wenn mindestens 1.111 Wahlberechtigte für die Mehrheitsmeinung abgestimmt haben (Beispiele für die Wirkung des Quorums finden Sie weiter unten). Bis zum Abstimmungstermin kann sich die Zahl der Wahlberechtigten noch ändern, das notwendige Quorum wird rechtzeitig vor dem Abstimmungstag festgestellt und auch bei der Ergebnisdarstellung ausgewiesen.

Es reicht für eine verbindliche Entscheidung also NICHT aus, nur die Mehrheit der abgegebenen Stimmen zu erhalten – und mag die Mehrheit auch noch so groß sein.

Eine niedrige Beteiligung wird mit großer Wahrscheinlichkeit dazu führen, dass das Quorum nicht erreicht wird.

Die Folge: Der gesamte Bürgerentscheid wäre dann ungültig.

Beipiele für die Wirkung des Quorums:

Nachfolgend stellen wir zum besseren Verständnis der Bedeutung des Quorums unterschiedliche hypothetische Abstimmungsergebnisse dar:

Was passiert, wenn das Quorum nicht erreicht wird?

Wird das Quorum nicht erreicht und ist der Bürgerentscheid deshalb ungültig, hat die Mehrheit kein ausreichendes Gewicht und keine bindende Wirkung für die Gemeinde. Dann gilt:
Die Gemeindevertretung hat die Frage der Windenergie in Waldems zeitnah selbst zu entscheiden (§ 8b Abs. 6 Satz 3 HGO).

Was passiert, wenn das Quorum erreicht wird?

Wird dank ausreichend hoher Wahlbeteiligung das Quorum erfüllt, ist der Bürgerentscheid gültig und geht gemäß den Mehrheitsverhältnissen aus, also entweder …

– mit einer Mehrheit für JA, also für Windkraft in Waldems oder
– mit einer Mehrheit für NEIN, also gegen Windkraft in Waldems.

Beide Fälle sind bindend für die Gemeinde. Der Entscheid hat die Wirkung eines endgültigen Beschlusses der Gemeindevertretung. Eine direkte Beanstandung des Bürgerentscheids durch den Gemeindevorstand oder den Bürgermeister ist ausgeschlossen.

Außerdem gilt:
Die Gemeindevertretung kann erst nach Ablauf von drei Jahren nach dem Bürgerentscheid Beschlüsse fassen, die dem Ergebnis des Bürgerentscheids widersprechen. Auch ein erneuter Bürgerentscheid könnte zur gleichen Angelegenheit erst nach drei Jahren durchgeführt werden.

Was passiert nach einem GÜLTIGEN Bürgerentscheid?

Wie geht es weiter, wenn die Mehrheit mit JA stimmt (und das Quorum erreicht wird)?

Die Gemeinde wird dann weitere Gespräche mit möglichen Projektentwicklern führen, mit dem Ziel die Planung für die Realisierung möglicher Windkraftanlagen auf der dargestellten Fläche voran zu treiben. Im Rahmen einer möglichen Vereinbarung wird dann gemeinsam von Projektentwickler und Gemeinde das notwendige Verfahren zur Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Waldems eingeleitet. Hierfür sind umfangreiche Untersuchungen auf der Fläche notwendig (z.B.Umwelt-, Naturschutz, Grundwasserschutz usw.), ebenfalls findet eine Beteiligung weiterer Behörden, der Regionalplanung und auch der Bürger statt. Am Ende eines solchen Prozesses steht dann ein geänderter Flächennutzungsplan, der ein Windkraftvorranggebiet vorsieht. Im Rahmen der Untersuchungen kann sich auch herausstellen, dass eine Änderung des Flächennutzungsplanes in der angestrebten Form z.B. aus naturschutzrechtlichen Gründen nicht möglich ist und die weiteren Planungen eingestellt werden. Dies ist ein ganz normaler Vorgang und kann bei allen Planungen geschehen. Diese Möglichkeit wird in den Verhandlungen mit dem Projektentwickler ausdrücklich berücksichtigt.

Grundsätzlich gilt, dass der Projektentwickler vor dem Bau von Windkraftanlagen einen Genehmigungsantrag beim Regierungspräsidium Darmstadt stellen muss. Mit den Antragsanlagen müssen zahlreiche Gutachten eingereicht werden. Die Genehmigungsbehörde entscheidet dann, ob die Anlagen, wie geplant, gebaut werden dürfen. Sie kann auch dem Bau der Anlagen zustimmen, aber Auflagen für den Betrieb erlassen, oder nur einen Teil der Anlagen genehmigen. Sämtliche erforderlichen Untersuchungen und Gutachten werden von dem ausgesuchten Projektentwickler finanziert. Im Gegenzug erhält er das Exklusivrecht die genehmigten Windkraftlagen zu errichten und zu betreiben.

Wie geht es weiter, wenn die Mehrheit mit NEIN stimmt (und das Quorum erreicht wird)?

Die Gemeinde muss und wird ihre Überlegungen und Planungen für Windenergie einstellen, denn der Bürgerwille ist für sie für mindestens drei Jahre (siehe oben) bindend,

Also keine Windräder beim NEIN?

Auf dem Gebiet der Gemeinde Waldems für mindestens die nächsten drei Jahre ja.

Aber wie auch immer der Bürgerentscheid ausgeht:

Die bestehenden Anlagen in Weilrod und Bad Camberg in direkter Nachbarschaft bleiben bestehen. In Bad Camberg sind bereits 2 weitere Anlagen genehmigt und werden gebaut (Kuhbett). In Weilrod gibt es die Absicht den älteren Teil des Windparks in Zukunft einem Repowering (Abbau der bestehenden Anlagen und Errichtung größerer und leistungsstärkerer Windkraftanlagen) zu unterziehen, da die Winderträge sehr gut sind.

Auf diese Anlagen im Umfeld der Gemeinde hat der Bürgerentscheid natürlich keine Auswirkungen. Auch kann sich die Gemeinde z.B. möglichen weiteren Transporten von Anlagenteilen nicht versperren.

Termine:

Visualisierung möglicher Standorte und Begehung im Wald am 01.11.2025

Infoveranstaltung am 04.11.2025

Bitte nutzen Sie die allgemeinen Informationsangebote des Bundes, der Länder und der Gemeinde, um sich auf Ihre Entscheidung vorzubereiten und nutzen Sie Ihr Stimmrecht am 23. November 2025!