Die “Verfügung” beinhaltet jedwedes Feuer von dem eine Gefahr in Form eines Funkenfluges ausgehen kann (Holz, Holzkohle, Briketts, etc.).
Unter Beachtung aller sonstigen Sicherheitsbestimmungen ist das Grillen mittels Gas- oder Elektrogrill hiervon ausgenommen.
Auch in Bezug auf das Abstellen von Kraftfahrzeugen auf, bzw. nah an Vegetationen besteht eine erhöhte Brandgefahr.
Büsche, Gras, etc. können sich durch heiße Kfz-Teile der Abgasanlage oder Bremsen schnell entzünden.
