Zum Inhalt springen

Gefahrenabwehrrechtliche Verfügung – Grillen und offenes Feuer auf Waldemser Grillplätzen ab sofort verboten

Die “Verfügung” beinhaltet jedwedes Feuer von dem eine Gefahr in Form eines Funkenfluges ausgehen kann (Holz, Holzkohle, Briketts, etc.).

Unter Beachtung aller sonstigen Sicherheitsbestimmungen ist das Grillen mittels Gas- oder Elektrogrill hiervon ausgenommen.

Auch in Bezug auf das Abstellen von Kraftfahrzeugen auf, bzw. nah an Vegetationen besteht eine erhöhte Brandgefahr.

Büsche, Gras, etc. können sich durch heiße Kfz-Teile der Abgasanlage oder Bremsen schnell entzünden.