Zum Inhalt springen

Schiedsamt

Die Aufgaben des Schiedsamtes bestehen in der Durchführung von Schlichtungsverfahren, in bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten und in Strafsachen, soweit eine Zuständigkeit nach dem 2. und 3. Abschnitt des Hessischen Schiedsamtsgesetzes (HSchAG) vom 23. März 1994 (GVBl. I S. 148) und der hierzu ergangenen Verwaltungsvorschriften gegeben ist.

Sie werden von einer Schiedsfrau oder einem Schiedsmann (Schiedsperson) wahrgenommen, sofern der Schiedsmann oder die Schiedsfrau verhindert sind von dessen/deren Stellvertreter/in.


Schiedsfrau für alle Ortsteile der Gemeinde Waldems:

Kerstin Lerch-Arndt
Idsteiner Weg 5
65529 Waldems-Bermbach
Tel. 06126 228627


Stellvertretender Schiedsmann für alle Ortsteile der Gemeinde Waldems:

Stefan Moog
Schwalbacher Straße 49 c
65529 Waldems-Esch
Tel. 06126 590715