Windenergie in Waldems – weshalb, wo, wie
Weshalb?
Auf bundespolitischer Ebene wurde bereits vor Jahren das Ziel der Energiewende beschlossen. Hierzu gehört ganz wesentlich die Umstellung der Energieerzeugung auf erneuerbare Energiequellen, wie Wasser-, Wind- und Solarenergie.
Wasserkraft steht in Deutschland nur in bestimmten Regionen und keinesfalls ausreichend zur Verfügung. In Waldems bieten sich keine Möglichkeiten.
Solarenergie findet man auf vielen Hausdächern, Balkonen und auch erheblich auf Freiflächen in der Landschaft. Die Möglichkeit für größere Freiflächenanlagen sind in Waldems sehr eingeschränkt, die Gemeinde wird nicht von größeren Verkehrstrassen durchquert, es gibt zudem keine Konversionsflächen und keine größeren Deponieflächen. Lediglich auf Acker- oder Wiesenflächen wäre anstatt von landwirtschaftlicher Nutzung die Schaffung von größeren Photovoltaikanlagen möglich. Und dies auch nicht in den Ortsteilen Bermbach und Esch, da hier die Bodenertragswerte zu hoch sind und eine Anlage nicht genehmigungsfähig wäre.
Bleibt zu guter Letzt Windenergie. Auch hier sind die Voraussetzungen in Waldems nicht einfach, die Lage der Ortsteile und der Nachbardörfer untereinander schließt aufgrund des vorgeschriebenen Abstands von 1.000 m rund um die Dörfer (250 m um Wohnplätze, Aussiedlerhöfe etc.) bereits weite Teile des Gemeindegebietes aus. Zudem wird ein großer Teil der Gemeinde noch von einem 10.000 m-Schutzbereich rund um die Erdbebenwarte auf dem kleinen Feldberg überstrichen. Dieser Bereich soll die empfindlichen Messinstrumente der Erdbebenwarte vor Erschütterung schützen und überdeckt fast komplett die 6 Dörfer von Waldems und auch die Tenne.
Daher wurden im Rahmen der Planungen des Regionalplanes Südhessen keine Windkraftvorranggebiete in Waldems ausgewiesen, da die damals angestrebte Mindestgröße von 10 ha nicht erreicht werden konnte. Damit war die Planung von Flächen zur Erzeugung von Windenergie in Waldems bisher nicht möglich.
Dieser Sachstand galt bis Ende 2023, durch eine Änderung verschiedener Gesetze auf Bundesebene (u.a. Windflächenbedarfsgesetz, Baugesetzbuch) besteht seit Anfang 2024 diese Einschränkung jedoch nicht mehr. Die Gemeinden dürfen grundsätzlich auch außerhalb von Vorranggebieten aus dem Regionalplan eigene Flächen für die Erzeugung von Windenergie ausweisen.
Die Gemeindevertretung hat daher im Frühjahr 2024 den Gemeindevorstand beauftragt, die notwendigen Informationen, Fakten und Vorgaben einzuholen und darzulegen.
Dies hat der Gemeindevorstand getan und bei und mit verschiedenen Behörden entsprechend diese Themen abgearbeitet. Als Fazit ergab sich, dass eine Ausweisung entsprechender Flächen insbesondere im räumlichen und optischen Zusammenhang mit den bestehenden Windparks in Weilrod durchaus denkbar ist, da hier die grundsätzlich von der Regionalplanung beabsichtigte Bündelung von Anlagen gegeben wäre.
Auch hat der Gemeindevorstand Kontakt mit verschiedenen Projektentwicklern aus der Windenergiebranche aufgenommen, um neben den rechtlichen Fragen auch die Frage nach der technischen Eignung denkbarer Standorte zur Erzeugung von Energie vorab zu klären. Auch diese Frage wurde von mehreren Projektentwicklern nach einer jeweiligen Analyse bejaht.
Die Gemeindevertretung hat daraufhin das Ziel formuliert, dass die Gemeinde Waldems solche Planungen vorantreiben und nach Möglichkeit im Rahmen einer Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde eine entsprechende Windkraftvorrangfläche schaffen soll.
Die Gemeindevertretung möchte, dass hiermit auch die Gemeinde Waldems ihren Teil zur Umsetzung der Energiewende hier vor Ort und der Einhaltung der Klimaziele beiträgt und nicht nur weitgehend passiv teilnimmt. Das Rhein-Main-Gebiet hat bereits aktuell einen erheblichen Bedarf an Strom, der in der Region derzeit nicht erzeugt werden kann, auch wird der Strombedarf in Zukunft voraussichtlich weiterwachsen.
Ebenso strebt die Gemeindevertretung eine Verbesserung der Finanzsituation der Gemeinde durch die Einnahme von Pachterlösen und weiteren finanziellen Erträgen aus der Stromerzeugung zugunsten der Gemeinde an.
Wo?
Als eine sinnvolle Fläche hat sich eine Waldfläche nördlich der Straße Tenne-Bad Camberg (L3031) in der Gemarkung Steinfischbach und in der Nähe zu den Gemeindegrenzen nach Bad Camberg bzw. Weilrod herausgestellt.
Zur Verdeutlichung hier eine Karte des möglichen Gebietes (rot umrandet):

Die real mögliche Fläche wird voraussichtlich kleiner als hier dargestellt sein, da einige Teilflächen z.B. aus Gründen des Grundwasserschutzes noch herausfallen werden.
Nach Aussage der Projektentwickler eignet sich die Fläche nach derzeitigem Stand für max. 4 Windenergieanlagen. Zur Konkretisierung bedarf es weiterer Untersuchungen, die im Rahmen der Überarbeitung des Flächennutzungsplanes erarbeitet würden.
Wie?
Die Gemeindevertretung hat sehr früh in den Überlegungen einen Grundsatzbeschluss gefasst, dass ein möglicher Planungsprozess für Windenergieanlagen in Waldems nur nach einem Bürgerentscheid erfolgen soll.
Dieser Bürgerentscheid wird durch die Gemeindevertretung eingeleitet, die Waldemser Bürger dürfen dann konkret entscheiden, ob die Gemeinde den oben skizzierten Weg zur Schaffung von Windkraftvorrangflächen in Waldems weitergehen soll, oder nicht.
Der zeitliche Ablauf stellt sich nach der aktuellen Beschlusslage wie folgt dar:
21. August 2025 Einleitung des Bürgerentscheides durch die Gemeindevertretung (Vertreterbegehren)
Ab September 2025 Bürgerinformation in verschiedenen Formaten
01. November 2025 Ortstermin im Steinfischbacher Wald
04. November 2025 Bürgerinformationsveranstaltung, Kulturhalle
23. November 2025 Bürgerentscheid
