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Kommunalwahlen am 15.03.2026

Am 15.03.2026 finden die Kommunalwahlen statt. In der Gemeinde Waldems sind folgende Gremien neu zu wählen:

  • Gemeindevertretung
  • 6 Ortsbeiräte

Gleichzeitig wird auch der Kreistag des Rheingau-Taunus-Kreises gewählt.

Wer ist wahlberechtigt?

Für die Kommunalwahlen sind alle Personen wahlberechtigt, die

  • am Wahltag mindestens 18 Jahre alt sind (spätestens am 15.03.2008 geboren).
  • seit mindestens 6 Wochen ihren Hauptwohnsitz in Waldems haben (also seit mindestens 01.02.2026).
  • die deutsche Staatsangehörigkeit oder die Staatsangehörigkeit eines EU-Mitgliedsstaates besitzen.

Was ist ein Wahlkreis?

Den Wahlkreis bildet bei der Wahl

  • zur Gemeindevertretung die Gemeinde Waldems
  • zum Ortsbeirat der Ortsbezirk
  • zum Kreistag der Rheingau-Taunus-Kreis

Was ist ein Wahlbezirk?

Das Gemeindegebiet Waldems wird für die Stimmabgabe in Wahlbezirke und Briefwahlbezirke unterteilt.

01 Bermbach

02 Esch

03 Niederems

04 Reichenbach

05 Steinfischbach

06 Wüstems

Briefwahlbezirk I (01 Bermbach, 03 Niederems, 04 Reichenbach)

Briefwahlbezirk II (02 Esch, 05 Steinfischbach, 06 Wüstems)

Musterstimmzettel

Mit den unten beigefügten Musterstimmzetteln für die Gemeindevertretungs- und die Ortsbeiratswahl können sich Wähler bereits vor dem Wahltag mit den amtlichen Stimmzetteln befassen.

Musterstimmzettel für den Kreistag_Vorderseite

Musterstimmzettel für den Kreistag_Rückseite

Musterstimmzettel für die Gemeindevertretung

Musterstimmzettel für den Ortsbeirat Steinfischbach

Musterstimmzettel für den Ortsbeirat Bermbach

Musterstimmzettel für den Ortsbeirat Esch

Musterstimmzettel für den Ortsbeirat Niederems

Musterstimmzettel für den Ortsbeirat Reichenbach

Musterstimmzettel für den Ortsbeirat Wüstems

Die Musterstimmzettel liegen während der Öffnungszeiten des Rathauses ebenfalls im Vorraum des Bürgerbüros bereit.

Informationen zur Briefwahl

Als wahlberechtigte Bürger haben Sie ab Montag, den 02.02.2026 die Möglichkeit, einen Wahlschein zur Teilnahme an der Briefwahl oder zur Wahl in einem anderen Wahllokal des Wahlkreises zu beantragen.

Hierfür müssen Sie in das Wählerverzeichnis Ihrer Gemeinde eingetragen sein. Wenn Sie in dem Wählerverzeichnis Ihrer Gemeinde eingetragen sind, erhalten Sie eine sogenannte Wahlbenachrichtigung per Post.

Wenn Sie Briefwahl beantragen möchten, können Sie dies wie folgt tun:

  • Sie können bis Freitag, den 13.03.2026 bis 13:00 Uhr die Briefwahlunterlagen persönlich während der Öffnungszeiten des Bürgerbüros beantragen. Bitte bringen Sie hierfür Ihr Ausweisdokument und ggf. die Wahlbenachrichtigung mit. Alternativ per E-Mail an lena.schmidt@gemeinde-waldems.de oder ida.grocke@gemeinde-waldems.de. Bitte geben Sie Ihren Familiennamen, sämtliche Vornamen, Ihr Geburtsdatum und Ihre Wohnanschrift an.
  • Auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung finden Sie einen Vordruck, um die Briefwahl schriftlich zu beantragen. Bitte kreuzen Sie hier an, wie Sie die Briefwahlunterlagen erhalten möchten. Tragen Sie bei den entsprechenden Kreuzen (x) bitte Ihr Geburtsdatum, das Datum Ihrer Unterschrift und Ihre Unterschrift ein. Sie können uns diese bis Freitag, den 13.03.2026 bis 13:00 Uhr per Post (Achtung! Postlaufzeiten beachten) oder persönlich zukommen lassen. Alternativ können Sie diese auch in den Briefkasten des Rathauses (Am Eingang zur Schulgasse) einwerfen.
  • Sie haben ebenfalls bis Dienstag, den 10.03.2026 (23:59 Uhr) die Möglichkeit die Briefwahlunterlagen online zu beantragen.

Bitte klicken Sie hierfür auf den nachfolgenden Link:

https://www.wahlschein.de/IWS/start.do?mb=6439016

Auf Wunsch kann die Briefwahl auch im Rathaus – unter Wahrung des Wahlgeheimnisses – durchgeführt werden.

Bitte beachten Sie, dass Ihre ausgefüllten Briefwahlunterlagen bis spätestens 18:00 Uhr des Wahltages (Sonntag, den 15.03.2026) im Rathaus eingegangen sein müssen.

– Verspätet eingegangene Briefwahlunterlagen werden nicht mehr berücksichtigt! –

Beachten Sie daher bitte auch die Postlaufzeiten.

Im akuten Krankheitsfall:

In akuten Krankheitsfällen können Wahlscheine und Briefwahlunterlagen von Bevollmächtigten auch noch kurzfristig am Wahltag bis spätestens 15:00 Uhr im Rathaus beantragt und abgeholt werden.

Verlorene oder nicht erhaltene Briefwahlunterlagen:

Wenn die Briefwahlunterlagen verloren wurden oder nicht zugegangen sind, können sie noch bis zum Wahltag, 15:00 Uhr erteilt werden.

Sollten Sie Fragen haben, wenden Sie sich bitte an Ihr Wahlamt:

Wahlamt der Gemeinde Waldems
Schulgasse 2
65529 Waldems

Ansprechpartner:
Lena Schmidt (06126-592-25)
Ida Grocke (06126-592-15)

Hinweis zu Wohnungsänderungen und Berichtigungen (Achtung! Sie können bei einer Neuanmeldung nicht automatisch in Waldems wählen.)

Alle Wahlberechtigten, die am 42. Tag vor der Wahl (01.02.2026) bei der Gemeinde Waldems mit einem Hauptwohnsitz gemeldet sind, werden von Amts wegen in das Wählerverzeichnis eingetragen.

Wenn Sie wahlberechtigt sind und sich ab dem 02.02.2026 bis zum 22.02.2026 an-, ab- oder ummelden, hat dies möglicherweise Auswirkungen auf Ihr Wahlrecht.

Sie ziehen aus einer Kommune des Rheingau-Taunus-Kreises zu?

Sie bleiben im Wählerverzeichnis Ihres alten Wahlbezirks in der Fortzugsgemeinde eingetragen. Ein Umzug innerhalb des Rheingau-Taunus-Kreises führt bei der Kreistagswahl nicht zum Verlust des Wahlrechts.

In das Wählerverzeichnis seines neuen Wohnorts wird der wahlberechtigte Umgezogene aber nur auf Antrag eingetragen, § 9 Abs. 2 Satz 3 KWO. Der neue Gemeindevorstand unterrichtet hiervon unverzüglich

Der Antrag ist spätestens bis zum 21. Tag vor der Wahl (22. Februar 2026) zu stellen.

Sie ziehen aus einer Kommune außerhalb des Rheingau-Taunus-Kreises zu?

Mit dem Umzug verlieren Sie Ihr Wahlrecht, da Sie die sechswöchige Niederlassungsdauer nicht erfüllen.

Sie ziehen innerhalb der Gemeinde Waldems um?

Sie sind bereits in das Wählerverzeichnis Ihres bisherigen Wahlbezirks eingetragen und bleiben dort auch wahlberechtigt. Eine Änderung ist nicht möglich.

Sie können am Wahlsonntag in dem Wahllokal wählen gehen, welches auf ihrer Wahlbenachrichtigung vermerkt ist. Alternativ können Sie auch einen Wahlschein beantragen und damit in einem anderen Wahllokal Ihres Wahlkreises oder per Briefwahl wählen.

Achtung: Sie bleiben für die Ortsbeiratswahl nur wahlberechtigt, wenn Sie innerhalb Ihres Ortsbezirkes umziehen. Ziehen Sie in einen anderen Ortsbezirk, verlieren Sie mit Ihrem Umzug das Wahlrecht für die Ortsbeiratswahl.