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Bundestagswahl 2025: Informationen zu Wahlbenachrichtigungen und Briefwahl im Rheingau-Taunus-Kreis

  • Wahlbenachrichtigungen werden bis spätestens 2. Februar versendet
  • Frühzeitig beantragte Briefwahlunterlagen sind ab kommender Woche unterwegs
  • Unterlagen müssen spätestens bis zum 23. Februar um 18:00 bei der Gemeinde vorliegen
Für die Bundestagswahl am 23. Februar 2025 werden zurzeit die Wahlbenachrichtigungen erstellt und bis spätestens 2. Februar 2025 an die Wahlberechtigten als Brief zugestellt. Auf deren Rückseite ist ein Antragsformular zur Erteilung eines Wahlscheins für die Briefwahl abgedruckt. Anträge können aber auch ohne diesen Vordruck durch formloses Schreiben oder elektronisch per E-Mail oder über ein Online-Formular bei der Gemeindeverwaltung gestellt werden. Eine telefonische Antragstellung ist nicht möglich. Die Wahlämter benötigen zur genauen Identifizierung Familienname, Vornamen, Anschrift und Geburtsdatum der Antragstellerin oder des Antragstellers. Wer frühzeitig Briefwahl beantragt hat wird ab der kommenden Woche benachrichtigt und erhält die nötigen Unterlagen. Aufgrund der verkürzten Fristen für die vorgezogene Neuwahl steht dieses Mal deutlich weniger Zeit für die Briefwahl zur Verfügung als sonst bei Wahlen üblich. Da erst jetzt zum Monatsende verbindlich feststeht, welche Wahlkreisbewerberinnen und Wahlkreisbewerber und Landeslisten zur Wahl stehen, können auch erst jetzt die Stimmzettel gedruckt und ab kommender Woche an die Gemeinden ausgeliefert werden. Mit der Aushändigung oder Versendung der Briefwahlunterlagen können die Gemeinden daher erst im Laufe der ersten Februarwoche, voraussichtlich spätestens ab 10. Februar 2025 beginnen. Es verbleiben dann noch etwa zwei Wochen, um die Unterlagen auszufüllen und per Post zurückzuschicken. Wählerinnen und Wähler, die nicht an der Urnenwahl am 23. Februar 2025 teilnehmen und von der Briefwahl Gebrauch machen, sollten ihre Briefwahlunterlagen deshalb zügig ausfüllen und einreichen. Die Wahlbriefe können auch direkt beim Wahlbüro der Wohnortgemeinde abgegeben oder eingeworfen werden. Die Briefwahlunterlagen können aber auch unmittelbar im Wahlbüro beantragt und direkt vor Ort ausgefüllt und eingereicht werden. Damit stehen mehrere Möglichkeiten zur Verfügung, einzelne Postwege zu vermeiden. Letztlich sind die Wählerinnen und Wähler dafür verantwortlich, dass ihre Wahlbriefe rechtzeitig – spätestens am Wahltag zum Zeitpunkt der Schließung der Wahllokale um 18.00 Uhr – bei der Gemeinde vorliegen. Über weitere Einzelheiten informiert der Landeswahleiter auf der Internetseite www.wahlen.hessen.de Dort werden nach Zulassung der Wahlvorschläge auch Informationen zum Stimmzettel und eine Auflistung aller Bewerberinnen und Bewerber der einzelnen Landeslisten und in den 22 hessischen Wahlkreisen eingestellt.